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   VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016   

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VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016 (https://dejure.org/2021,44898)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016 (https://dejure.org/2021,44898)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 21 ZB 16.1016 (https://dejure.org/2021,44898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 86 Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5, 124a Abs. 4 S. 4; BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 2 und 3, 10; ÄApprO § 27 Abs. 1 S. 4 und 5, Abs. 2, 37 Abs. 1
    Erteilung der Approbation für Ärztin aus Drittstaat - Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (Az. 3 C 33.07, Rn. 23) hätte ein weiterführender Vergleich erst dann erfolgen dürfen, wenn der Vergleich der Mindeststudiendauer zu keiner eindeutigen Beurteilung geführt hätte oder gewichtige Anhaltspunkte für einen wesentlichen Unterschied in der Wirksamkeit der Vermittlung vorgelegen hätten, was beides vorliegend nicht der Fall sei und auch nicht vorgetragen worden sei.

    Bei der gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 bis 6 BÄO durchzuführenden Gleichwertigkeitsprüfung ist zwar Maßstab für die Gleichwertigkeit der Ausbildungsstand nach einem Studium der Medizin an einer wissenschaftlichen Hochschule (in Deutschland) von mindestens 5500 Stunden und einer Dauer von mindestens sechs Jahren, von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder geeigneten Einrichtungen der ärztlichen Krankenversorgung entfallen müssen (§ 3 Abs. 1 Satz Nr. 4 BÄO; vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 3 C 33.07 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 8.12.1999 - 21 B 92.2660 - juris Rn. 25).

    1.1.1.2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des vom Verwaltungsgericht im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung über die Dauer der Ausbildung hinaus herangezogenen Prüfungsmaßstabs, der auf einen inhaltlichen Vergleich der Ausbildungen abstellt (UA Rn. 48), begründet auch nicht der Verweis der Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (3 C 33.07 - juris).

    Dasselbe gilt für die formale Zuordnung des Erwerbs von Kenntnissen und Fähigkeiten zu einem bestimmten Aus- oder Weiterbildungsabschnitt und dessen Bezeichnung als Ausbildung (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn 19 zum Arzt im Praktikum; U.v. 11.12.2008 - 3 C 33.07 - juris Rn. 27 zur sog. Internatur im Vergleich zum Praktischen Jahr; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.12.2013 - OVG 12 S 118.13 - juris Rn. 3 zur sog. Internatur im Vergleich zum Praktischen Jahr).

    1.1.4.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass wesentliche Unterschiede der Ausbildung des jeweiligen Antragstellers im Vergleich zu einer Ausbildung nach den Regelungen der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte u.a. durch Kenntnisse ausgeglichen werden können, die der Antragsteller im Rahmen seiner ärztlichen Berufspraxis erworben hat, unabhängig davon, in welchem Staat sie erworben wurden (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BÄO; BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 3 C 33.07 - juris Rn. 13) (UA Rn. 45).

    1.1.5 Außerdem macht die Klägerin geltend, das Verwaltungsgericht habe die erfolgreiche, vor allem aber unbeanstandet gebliebene Tätigkeit der Klägerin in Deutschland aufgrund der vorläufig erteilten Berufserlaubnis in einem Satz abgekanzelt, obwohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 11.12.2008 - 3 C 33.07) die Beurteilung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der im Ausland abgeschlossenen Ausbildung als Arzt neben dem objektiven Vergleich der Ausbildungsgänge die Berücksichtigung der individuellen Qualifikation und der Berufserfahrung erfordere.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 1115/17

    Antrag auf Erteilung einer Approbation eines koreanischen Staatsangehörigen;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Der Zulassungsantrag geht zwar zutreffend davon aus, dass § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO nur einen gleichwertigen Ausbildungsstand, nicht jedoch einen identischen verlangt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 13.3.2014 - 8 LB 73.13 - juris Rn. 77; OVG NRW, U.v. 17.2.2017 - 13 A 235.15 - juris Rn. 97; U.v. 5.2.2020 - 13 A 1115/17 - juris Rn. 60 und 66; Schelling in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 3 BÄO Rn. 22 und 25), da andernfalls die Erteilung der Approbation als Arzt für Personen, die ihre Ausbildung in einem Drittstaat abgeschlossen haben, faktisch von vornherein ausgeschlossen wäre.

    1.1.3.2 Davon abgesehen ist insoweit festzustellen, dass die Fächer, bei denen Kenntnis und Fähigkeiten eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des (ärztlichen) Berufs im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 4 BÄO sind, auch unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich der nationale Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt (vgl. OVG NRW, U.v. 17.2.2017 - 13 A 235.15 - juris Rn. 95; U.v. 5.2.2020 - 13 A 1115/17 - juris Rn. 58).

    Wesentlich sind sie vielmehr auch dann, wenn die Kenntnisse und Fähigkeiten für eine adäquate allgemeinmedizinische Versorgung und für das Verständnis von Krankheiten bedeutsam sind (vgl. OVG NRW, U.v. 17.2.2017 - 13 A 235.15 - juris Rn. 97; U.v. 5.2.2020 - 13 A 1115/17 - juris Rn. 60; Schelling in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 3 BÄO Rn. 23).

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Insbesondere wurde darin, wie bereits erläutert (1.1.2.1), das vom Erstgericht eingeholte Gutachten nicht durch substantiiertes Vorbringen der Klägerin "schlüssig in Frage gestellt" (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1979 - 4 C 1.79 - juris Rn. 21 und U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Denn hierzu hätte, da die Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, jedenfalls substantiiert ausgeführt werden müssen, weshalb sich dem Verwaltungsgericht aus seiner maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der von der Klägerin angenommenen Richtung hätte aufdrängen müssen, da die Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen des Stellens von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2; B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Denn hierzu hätte, da die Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, jedenfalls substantiiert ausgeführt werden müssen, weshalb sich dem Verwaltungsgericht aus seiner maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der von der Klägerin angenommenen Richtung hätte aufdrängen müssen, da die Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen des Stellens von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris Rn. 2; B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Insbesondere wurde darin, wie bereits erläutert (1.1.2.1), das vom Erstgericht eingeholte Gutachten nicht durch substantiiertes Vorbringen der Klägerin "schlüssig in Frage gestellt" (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1979 - 4 C 1.79 - juris Rn. 21 und U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 3 C 116.79

    Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ausländer - Fehlende Asylberechtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Die auf Dauer angelegte ärztliche Approbation (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1980 - 3 C 116.79 - juris Rn. 35) dagegen berechtigt uneingeschränkt zu selbständiger ärztlicher Tätigkeit.
  • BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00

    Approbation als Arzt; Arzt im Praktikum; Ausbildung im Ausland; Gleichwertigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Dasselbe gilt für die formale Zuordnung des Erwerbs von Kenntnissen und Fähigkeiten zu einem bestimmten Aus- oder Weiterbildungsabschnitt und dessen Bezeichnung als Ausbildung (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn 19 zum Arzt im Praktikum; U.v. 11.12.2008 - 3 C 33.07 - juris Rn. 27 zur sog. Internatur im Vergleich zum Praktischen Jahr; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.12.2013 - OVG 12 S 118.13 - juris Rn. 3 zur sog. Internatur im Vergleich zum Praktischen Jahr).
  • VGH Bayern, 18.09.2018 - 21 CE 18.1100

    Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Gemessen hieran spricht die Nennung eines Faches im Katalog der Fächer, in denen als Zulassungsvoraussetzung für den Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung in § 27 ÄApprO Leistungsnachweise zu erbringen sind, entschieden dafür, dass es sich insoweit um wesentliche Studieninhalte handelt (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 12 S 118.13

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Approbation; Arzt; Humanmedizin;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 21 ZB 16.1016
    Dasselbe gilt für die formale Zuordnung des Erwerbs von Kenntnissen und Fähigkeiten zu einem bestimmten Aus- oder Weiterbildungsabschnitt und dessen Bezeichnung als Ausbildung (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn 19 zum Arzt im Praktikum; U.v. 11.12.2008 - 3 C 33.07 - juris Rn. 27 zur sog. Internatur im Vergleich zum Praktischen Jahr; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.12.2013 - OVG 12 S 118.13 - juris Rn. 3 zur sog. Internatur im Vergleich zum Praktischen Jahr).
  • VGH Bayern, 08.12.1999 - 21 B 92.2660
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22

    Beeinflussung des Wahlergebnisses; Briefwahlunterlagen; Wahlbeeinflussung;

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbevollmächtigten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - juris, Rn. 2 und vom 5.3.2010 - 5 B 7.10 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.5.2021 - 21 ZB 16.1016 -, juris Rn. 33).
  • VG Aachen, 29.07.2022 - 5 K 1696/18

    Wiederaufgreifen; Änderung der Sachlage; neue Beweismittel

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 21 ZB 16.1016 -, juris Rn 18, 19.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2023 - 3 L 22/23

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Bestandskraft der Entziehungsentscheidung -

    a) Soweit der Kläger hinsichtlich seiner Behauptung, er habe lediglich einmal Cannabis in geringer Menge konsumiert, "vollumfänglich auf [seine] bisherigen Ausführungen" verweist, entspricht sein Vorbringen nicht den Darlegungsanforderungen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 21 ZB 16.1016 - juris Rn. 26).
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